Fachbeiträge über Forderungen, Inkasso und Verwaltung
Eine Forderung ist ein Rechtsanspruch des Gläubigers gegen den Schuldner. Definition nach § 241 BGB, Arten, Verjährung und sechs Wege, sie als Aktivum zu nutzen.
Schuldet jemand mehreren Gläubigern, zahlt er meist keinem. Die Forderungskonsolidierung bricht diese Dynamik — wir kaufen die übrigen Forderungen auf und bündeln sie in einer Vereinbarung.
Die notarielle vollstreckbare Urkunde überspringt das gesamte Klageverfahren. Schuldner zahlt nicht — Sie vollstrecken sofort, ohne Klage, ohne Urteil. Voraussetzungen, Kosten, Anwendung.
Forderungsverkauf bringt sofort Geld, mit Abschlag. Inkasso bringt die volle Summe, mit Wartezeit. Wann sich welcher Weg rechnet — konkrete Kriterien und Preise im deutschen Markt.